ViaStoria RheinMain - Autobahn- und Straßengeschichte
ViaStoria RheinMain
Oktober 2014
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Reichsstraßen
Das Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung vom 1. April 1934 war die Geburtsstunde einer neuen Straßen-Kategorie in Deutschland. Bis dahin hatte es in den preußischen Provinzen und den übrigen deutschen Ländern im Prinzip nur zwei Straßenarten für den überörtlichen Verkehr gegeben: Provinzial-/Staatsstraßen und Kreis-/Bezirksstraßen, auchen Straßen I. bzw. II. Ordnung genannt.
Die Reichsstraßen waren dazu ausersehen, unterhalb des geplanten Netzes von rund 7.000 km Reichsautobahnen ein dichtes System von mehr als 22.000 km Fernstraßen zu installieren, das als Zubringer und Abnehmer des erwarteten Autobahnverkehrs dienen und gleichzeitig die Lücken im Autobahnnetz durch leistungsfähige Fernverkehrsstraßen schließen sollte.
Die Grundlagen für das Reichsstraßennetz war bereits in der Weimarer Republik gelegt worden, als das Reichsverkehrsministerium im Oktober 1930 eine „Karte der Fernverkehrsstraßen Deutschlands“ herausgab und dazu unverbindliche „Richtlinien für den Ausbau der Fernverkehrsstraßen“ erließ. Die Ausgestaltung dieser 'Fernverkehrsstraßen' überließ die Reichsregierung den einzelnen Wegebauverantwortlichen. Angesichts der politischen und wirtschaftlichen Lage im Deutschen Reich zwischen 1930 und 1932 war jedoch an den Ausbau der Fernverkehrsstraßen nicht zu denken.
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